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Drittverwendungsfähigkeit

Als Drittverwendungsfähigkeit wird die Eigenschaft einer Immobilie bezeichnet, nach Ausfall eines Mieters ohne größere Veränderungen von einem anderen Mieter genutzt werden zu können. Die Drittverwendungsfähigkeit hängt in starkem Maße mit der Nutzungsart zusammen. Je mehr eine Immobilie auf die spezifischen Bedürfnisse eines bestimmten Nutzers zugeschnitten ist, desto geringer ist normalerweise ihre Drittverwendungsfähigkeit.

Insbesondere moderne Logistikimmobilien sollten flexibel gestaltet sein und bestimmte Mindeststandards erfüllen, um einem häufigen Nutzerwechsel gerecht werden zu können.

Dabei spielen folgende Gebäudekriterien eine wichtige Rolle:

  • Eingeschossige Hallenflächen ab einer Größe von 10.000 m²
  • Gebäudehöhe nicht unter 10 m Unterkante Binder
  • Hohe Anzahl an Rampentoren (mind. 1 Tor pro 1.000 m² Hallenfläche)
  • Gegenüberliegende Andienungszonen bei Umschlagflächen (cross-docking)
  • Hof-/Rangierfläche mit einer Mindesttiefe von 35 m
  • Bodentragfähigkeit > 5 t/m²
  • Sprinkleranlage
  • Heizung
  • Max. 5 - 8 % der Grundfläche für Büronutzung

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